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BGBl. III Nr. 51/2002

kundgemacht 04.04.2002 RIS↗
51. Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN DES INTERNATIONALEN SEEGERICHTSHOFS
Kundmachung BGBl. III Nr. 51/2002× zu Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu

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