BGBl. III Nr. 221/2005
Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention sowie revidierter Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anlage
Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention sowie revidierter Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anlage
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
Artikel römisch vierzehn
Ersetzung früherer Übereinkommen
Dieses Übereinkommen setzt in den Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Parteien die Internationale Konvention betreffend Maßnahmen gegen Phyloxera vastatrix vom 3. November 1881, das Berner Zusatzabkommen vom 15. April 1889 und das Internationale Pflanzenschutzabkommen von Rom vom 16. April 1929 außer Kraft und tritt an ihre Stelle.