Die zuständigen Sicherheitsbehörden informieren einander über das jeweilige innerstaatliche Recht über den Schutz klassifizierter Informationen und dessen Änderungen.
BGBl. III Nr. 127/2012
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Spanien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Spanien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14
KONSULTATIONEN
- Absatz eins,
- Absatz 2,Um eine enge Zusammenarbeit bei der Durchführung dieses Abkommens zu gewährleisten, konsultieren die zuständigen Sicherheitsbehörden einander und ermöglichen die notwendigen gegenseitigen Besuche.