BGBl. III Nr. 71/2012
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14geändertAbs 1; Abs 2 (neu)
Artikel 14
(1) Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus der Anwendung anderer völkerrechtlicher Abkommen, insbesondere aus dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge abgeschlossen in Genf am 28. Juli 19512 in der Fassung des am 31. Jänner 19673 in New York abgeschlossenen Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, unberührt.
(2) Die Bestimmungen dieses Abkommens kommen im Fall der Rechtshilfe bei Auslieferung und Beförderung verurteilter Personen zwischen den Vertragsparteien nicht zur Anwendung.