BGBl. I Nr. 103/2012
Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013 samt Anlagen
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2013 (Bundesfinanzgesetz 2013 - BFG 2013) samt Anlagen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
Verweisungen
Artikel römisch vierzehn. So weit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen und nicht Abweichendes bestimmt ist, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.