BGBl. Nr. 187/1956
187. Internationales Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial.
INTERNATIONALES ABKOMMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER EINFUHR VON WARENMUSTERN UND WERBEMATERIAL
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Abkommen zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial
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§ 0↗RIS↗
Art. 15neu