BGBl. Nr. 214/1956
214. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern samt Schlußprotokoll.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Erbschaftssteuern.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Dieses Abkommen, das in zwei Urschriften ausgefertigt ist, soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen baldmöglichst in Wien ausgetauscht werden.