BGBl. Nr. 224/1972
224. Bundesgesetz: Einführung des Umsatzsteuergesetzes 1972
Bundesgesetz vom 15. Juni 1972 über die Einführung des Umsatzsteuergesetzes 1972
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel römisch neun
Befreiung von den Stempel- und Rechtsgebühren
Zusätze oder Nachträge, die aus Gründen der Änderung der umsatzsteuerlichen Belastung zu bereits vor dem 31. Dezember 1972 abgeschlossenen Verträgen beurkundet werden, sind von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit.