BGBl. Nr. 161/1980
161. Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait samt Anhang
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES STAATES KUWAIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
ARTIKEL 15
Übereinstimmung mit multilateralen Übereinkommen
In dem Fall, daß ein von den Vertragschließenden Teilen angenommenes allgemeines multilaterales Luftverkehrsübereinkommen in Kraft tritt, gehen die Bestimmungen eines solchen Übereinkommens vor. Alle Beratungen hinsichtlich des Umfanges, in dem das vorliegende Abkommen durch die Bestimmungen des multilateralen Übereinkommens beendet, ersetzt, abgeändert oder ergänzt wird, haben gemäß Absatz 2 des Artikels 13 dieses Abkommens zu erfolgen.