BGBl. Nr. 410/1984
410. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfeleistung auf dem Gebiete des Zollwesens
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfeleistung auf dem Gebiete des Zollwesens
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Die Vertragsparteien verzichten auf den Ersatz der mit der Durchführung dieses Abkommens verbundenen Auslagen.