BGBl. Nr. 312/1988
312. Protokoll über Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT samt Vorbehalt der Republik Österreich
PROTOKOLL ÜBER PRIVILEGIEN, BEFREIUNGEN UND IMMUNITÄTEN DER INTELSAT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
ARTIKEL 15
Jede INTELSAT-Vertragspartei kann bei der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde Vorbehalte zu jeder Bestimmung dieses Protokolls machen. Die Vorbehalte können jederzeit durch eine an den Generaldirektor der INTELSAT gerichtete diesbezügliche Erklärung zurückgenommen werden. Sofern in der Erklärung nichts anderes angegeben ist, wird die Zurücknahme mit ihrem Eingang beim Generaldirektor wirksam.