BGBl. III Nr. 189/1998
189. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Dieses Abkommen tritt am 40. Tag nach Eingang der 2. Note in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitteilen, daß ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.