Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 189/1998

kundgemacht 20.11.1998 RIS↗
189. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
Kundmachung BGBl. III Nr. 189/1998× zu Rückübernahmeabkommen (Bulgarien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Bulgarien) neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 30.11.1998 · idF BGBl. III Nr. 189/1998 Art. 15↗RIS↗

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt am 40. Tag nach Eingang der 2. Note in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitteilen, daß ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.