Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 46/2004

kundgemacht 26.05.2004 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Kundmachung BGBl. III Nr. 46/2004× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT 211 § 0↗RIS↗
Art. 15geändertÜberschrift, Text
in Kraft 20.04.1989 – 25.09.2002 · idF BGBl. Nr. 176/1989 · danach: BGBl. III Nr. 46/2004 Art. 15↗RIS↗
in Kraft ab 26.09.2002 · idF BGBl. III Nr. 46/2004 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Einreise, Aufenthalt Einhaltung der Gesetze und Abreise sonstigen Vorschriften
Die Parteien des Protokolls treffen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erleichterung der Einreise, des Aufenthalts und der Abreise der Vertreter, Mitglieder des Personals und Sachverständigen. Die EUTELSAT und alle Personen im Genuß der in diesem Protokoll festgelegten Privilegien und Immunitäten haben die Gesetze und sonstigen Vorschriften der betreffenden Parteien des Protokolls einzuhalten und jederzeit mit den zuständigen Behörden der betreffenden Parteien zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften zu gewährleisten und jeden Mißbrauch der in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien und Immunitäten zu verhindern.