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BGBl. III Nr. 173/2005

kundgemacht 09.09.2005 RIS↗Parlament↗
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 173/2005× zu Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 01.09.2005 · idF BGBl. III Nr. 173/2005 Art. 15↗RIS↗

KAPITEL 2
Inspektionsausschüsse

Artikel 15

Es werden zwei Inspektionsausschüsse für die Schulen eingesetzt, einer für den Kindergarten und die Primarstufe, ein anderer für die Sekundarstufe.