BGBl. III Nr. 113/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
Durchführung
Vereinbarungen zur Durchführung dieses Abkommens können zwischen den Verteidigungsministerien der beiden Staaten getroffen werden, die sich gegenseitig über die zuständigen Ansprechpartner zur Durchführung dieses Abkommens unterrichten.