BGBl. III Nr. 34/2012
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 15neu
Artikel 15
Aktivitäten in internationalen Foren
Bezüglich ziviler Satellitennavigationssysteme, Mehrwertdienste und globaler Navigations- und Zeitbestimmungsgüter arbeiten die Parteien in Angelegenheiten, die in beiderseitigem Interesse liegen, in der ICAO, ITU, IMO, WTO und anderen relevanten Organisationen und Foren zusammen, wenn angebracht.