Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung der zweiten Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde von zwei ratifizierenden Vertragsparteien in Kraft. Hinsichtlich anderer Vertragsparteien tritt dieses Übereinkommen am ersten Tag des zweiten Monats nach Hinterlegung deren Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.
BGBl. III Nr. 163/2014
Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel 15
- Absatz 2,Der Depositär benachrichtigt alle Vertragsparteien vom Datum des Inkrafttretens.