zu den in der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (im Folgenden „Berner Übereinkunft“) niedergelegten Rechten und Pflichten,
BGBl. III Nr. 115/2016
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 153neu
ABSCHNITT 2
STANDARDS IN BEZUG AUF RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
UNTERABSCHNITT 1
URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE
ARTIKEL 153
Gewährter Schutz
Die Vertragsparteien bekräftigen ihr Bekenntnis
- Litera a
- Litera bzum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen von 1961,
- Litera czum TRIPS-Übereinkommen,
- Litera dzum WIPO-Urheberrechtsvertrag,
- Litera ezum WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger.