BGBl. Nr. 138/1961
138. Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN BEFÖRDERUNGSVERTRAG IM INTERNATIONALEN STRASSENGÜTERVERKEHR (CMR)
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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§ 0↗RIS↗
Art. 16neu