BGBl. Nr. 283/1962
283. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung von Schäden der Vertriebenen Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich (Finanz- und Ausgleichsvertrag) samt Schlußprotokoll und fünf Notenwechseln.
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ZUR REGELUNG VON SCHÄDEN DER VERTRIEBENEN, UMSIEDLER UND VERFOLGTEN, ÜBER WEITERE FINANZIELLE FRAGEN UND FRAGEN AUS DEM SOZIALEN BEREICH (FINANZ- UND AUSGLEICHSVERTRAG).
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16.
Die Behörden, die mit der Durchführung der in Artikel 9 Absatz eins, genannten Gesetze und sonstigen Regelungen sowie mit der Durchführung der deutschen Wiedergutmachungsgesetzgebung betraut sind, werden einander in dem notwendigen Umfange Amtshilfe leisten. Im übrigen gilt Artikel 7 entsprechend.