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BGBl. Nr. 310/1962

kundgemacht 07.12.1962 RIS↗
310. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
Kundmachung BGBl. Nr. 310/1962× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Vollstreckung von Unterhaltungstiteln (Kosovo) neu § 0↗RIS↗
Art. 16neu

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