Litera b Dieses Abkommen liegt bis zum 30. September 1971 in Straßburg zur Unterzeichnung auf.
Litera c Die Urschrift dieses Abkommens wird, sobald es nicht mehr zur Unterzeichnung aufliegt, beim Generaldirektor hinterlegt.
Litera b Dieses Abkommen liegt bis zum 30. September 1971 in Straßburg zur Unterzeichnung auf.
Litera c Die Urschrift dieses Abkommens wird, sobald es nicht mehr zur Unterzeichnung aufliegt, beim Generaldirektor hinterlegt.
Litera b Der Generaldirektor übermittelt zwei von ihm beglaubigte Abschriften jeder Änderung dieses Abkommens den Regierungen aller Länder des besonderen Verbands und der Regierung jedes anderen Landes, die es verlangt. Außerdem übermittelt er eine von ihm beglaubigte Abschrift dem Generalsekretär des Europarats.
Litera c Der Generaldirektor übersendet der Regierung eines jeden Landes, das dieses Abkommen unterzeichnet hat oder ihm beitritt, auf Verlangen eine von ihm beglaubigte Abschrift der Klassifikation in englischer oder französischer Sprache.