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BGBl. III Nr. 46/2004

kundgemacht 26.05.2004 RIS↗Parlament↗
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)
Kundmachung BGBl. III Nr. 46/2004× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT 211 § 0↗RIS↗
Art. 16geändertÜberschrift, Text
in Kraft 20.04.1989 – 25.09.2002 · idF BGBl. Nr. 176/1989 · danach: BGBl. III Nr. 46/2004 Art. 16↗RIS↗
in Kraft ab 26.09.2002 · idF BGBl. III Nr. 46/2004 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften Sicherheit
Die EUTELSAT und alle Personen im Genuß der in diesem Protokoll festgelegten Privilegien und Immunitäten haben die Gesetze und sonstigen Vorschriften der betreffenden Parteien des Protokolls einzuhalten und jederzeit mit den zuständigen Behörden der betreffenden Parteien zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung ihrer Gesetze und sonstigen Vorschriften zu gewährleisten und jeden Mißbrauch der in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien und Immunitäten zu verhindern. Jede Partei des Protokolls behält sich das Recht vor, alle ihr erforderlich erscheinenden Maßnahmen zur Wahrung ihrer Sicherheit zu treffen.