Absatz eins,Während der Dauer eines dienstlichen Aufenthalts genießen jene Angestellte und Beamte von ICPO-Interpol, die nicht unter Artikel 14 fallen, in und gegenüber der Republik Österreich folgende Vorrechte und Immunitäten:
- Litera aBefreiung von jeglicher Gerichtsbarkeit in Bezug auf die in Ausübung ihrer amtlichen Funktionen gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen, wobei diese Befreiung auch dann weiterbesteht, wenn die betreffenden Personen nicht mehr Angestellte oder Beamte von ICPO-Interpol sind;
- Litera bUnverletzlichkeit aller amtlichen Schriftstücke, Daten und sonstiger Materialien;
- Litera cSchutz vor Beschlagnahme ihres privaten und ihres Dienstgepäcks;
- Litera dBefreiung von Einwanderungsbeschränkungen und von der Meldepflicht.