BGBl. III Nr. 38/2009
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel 16
Die Vertragsparteien fördern die direkte Zusammenarbeit zwischen den Archiven der Staaten der Vertragsparteien insbesondere im Bereich des Austausches von ExpertInnen und Informationen sowie auch die Veranstaltung von Ausstellungen, Konferenzen und Seminaren.