Zwecke der Umsetzung dieses Abkommens tauschen die zuständigen Behörden die folgenden Dokumente auf diplomatischem Wege aus:
- Absatz a,Liste des diplomatischen und/oder konsularischen Personals, das im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei für die Ausstellung von Reisedokumenten zur Verfügung steht;
- Absatz b,Liste der Flughäfen, die für die Rückführung der betroffenen Personen benutzt werden können; und
- Absatz c,sonstige Informationen, die die Kommunikation oder die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Abkommens erleichtern.