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BGBl. III Nr. 34/2012

kundgemacht 02.02.2012 RIS↗Parlament↗
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 34/2012× zu Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen neu § 0↗RIS↗
Art. 16neu
in Kraft ab 12.12.2011 · idF BGBl. III Nr. 34/2012 Art. 16↗RIS↗

Artikel 16

Finanzierung

Jede Partei trägt selbst die Kosten zur Erfüllung ihrer Pflichten unter diesem Abkommen. Die Verpflichtungen jeder Partei gemäß diesem Abkommen sind Gegenstand der Verfügbarkeit angemessener Finanzmittel.