Absatz eins,Die Vertragsparteien arbeiten bei der Prävention und Bekämpfung aller Formen von organisierten und sonstigen kriminellen und illegalen Aktivitäten, auch mit grenzübergreifendem Charakter, zusammen, darunter:
- Litera aSchleuserkriminalität und Menschenhandel,
- Litera bSchmuggel von Waren, einschließlich kleiner Waffen und illegaler Drogen, und illegaler Handel damit,
- Litera cWirtschafts- und Finanzkriminalität, wie Fälschungsdelikte, Steuerbetrug und Betrug im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen,
- Litera dBetrug im Sinne des Titels römisch sechs (Finanzielle Hilfe und Bestimmungen über Betrugsbekämpfung und Kontrollen) im Zusammenhang mit von internationalen Gebern finanzierten Projekten,
- Litera eBestechung und Bestechlichkeit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, einschließlich der missbräuchlichen Wahrnehmung von Aufgaben und der missbräuchlichen Einflussnahme,
- Litera fUrkundenfälschung und Abgabe falscher Erklärungen und
- Litera gCyberkriminalität.