BGBl. Nr. 75/1924
Übereinkommen von Montevideo vom 11. Jänner 1889, betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst.
Änderungen durch diese Kundmachung
Urheberrechtsübereinkommen von Montevideo betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel 16.
Der Artikel 13 kann auf die Nationen ausgedehnt werden, die, ohne am Kongreß teilgenommen zu haben, dem gegenwärtigen Übereinkommen beizutreten wünschen.