BGBl. Nr. 131/1956
131. Schlußakte über die Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr; Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr; Zusatzprotokoll zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr; Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge.
SCHLUSSAKTE ÜBER DIE KONFERENZ DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER ZOLLFORMALITÄTEN BEI DER VORÜBERGEHENDEN EINFUHR PRIVATER STRASSENKRAFTFAHRZEUGE
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Artikel 17
Bei Verwendung von Eingangsvormerkscheinen, die für jeden Grenzübertritt einen abtrennbaren Abschnitt aufweisen, stellt vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 18 jede Eingangsbestätigung die Eingangsabfertigung durch die Zollbehörde dar und jede spätere Ausgangsbestätigung die endgültige Erledigung des Papiers.