BGBl. III Nr. 85/2005
Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anhang
Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anhang
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
Austausch von Filmen
ARTIKEL 17
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, die Einfuhr, Verbreitung und Vorführung von audiovisuellen Produktionen des anderen Landes nach besten Kräften zu fördern.