Absatz eins,Amtliche Besucher genießen die folgenden Privilegien und Immunitäten:
- Litera aBefreiung von jeglicher Gerichtsbarkeit hinsichtlich aller von ihnen in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen, wobei diese Befreiung auch dann weiter besteht, wenn die betreffenden Personen nicht mehr amtliche Besucher sind;
- Litera bUnverletzlichkeit aller amtlichen Schriftstücke, Daten und sonstiger Materialien;
- Litera cSchutz vor Beschlagnahme ihres privaten und ihres Dienstgepäcks;
- Litera ddie für die Überweisung ihrer Bezüge und Spesen erforderlichen Umtauschmöglichkeiten.