Absatz eins,Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und ist mit dem Tag der Wirksamkeit des Abkommens anzuwenden.
BGBl. III Nr. 156/2012
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 17neu
ABSCHNITT römisch fünf
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 17
Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer
- Absatz 2,Diese Vereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.
GESCHEHEN zu Belgrad, am 26. Jänner 2012 in zwei Urschriften in deutscher und serbischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.