Absatz eins,Die Vertragsparteien arbeiten bei der Bekämpfung und Prävention organisierter und sonstiger krimineller und illegaler Aktivitäten, insbesondere auch mit grenzüberschreitendem Charakter, zusammen, darunter:
- Litera aSchleuserkriminalität und Menschenhandel, Schmuggel von kleinen Waffen und illegalen Drogen und illegaler Handel damit,
- Litera bSchmuggel von Waren und illegaler Handel damit,
- Litera cillegale Wirtschafts- und Finanzaktivitäten, z. B. Fälschungsdelikte, Steuerbetrug und Betrug im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen,
- Litera dVeruntreuung bei von internationalen Gebern finanzierten Projekten,
- Litera eaktive und passive Korruption sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor,
- Litera fUrkundenfälschung und Abgabe falscher Erklärungen und
- Litera gComputerkriminalität.