KAPITEL VI – FINANZFRAGENKAPITEL römisch sechs – FINANZFRAGEN
Artikel 18
Finanzkonten
1.Ziffer eins
Es werden zwei Konten eingerichtet:
a)Litera a
das Verwaltungskonto; und
b)Litera b
das Sonderkonto.
2.Ziffer 2
Der Exekutivdirektor ist für die Verwaltung dieser Konten verantwortlich; der Rat trifft in seiner Geschäftsordnung die dafür erforderlichen Vorkehrungen.