BGBl. III Nr. 117/2007
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über die Übernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 18neu
Artikel 18
Die Bestimmungen dieses Abkommens lassen die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus der Genfer Konvention vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, abgeändert durch das Protokoll von New York vom 31. Jänner 1967, aus der Anwendung anderer völkerrechtlicher Abkommen sowie aus ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union unberührt.