kann Vorschläge zur Erleichterung oder Verbesserung der Anwendung des Übereinkommens machen;
BGBl. Nr. 317/1988
317. Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten samt Interpretativen Erklärungen und Mitteilungen
ÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ DES MENSCHEN BEI DER AUTOMATISCHEN VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19neu
Artikel 19
AUFGABEN DES AUSSCHUSSES
Der Beratende Ausschuß
- Litera a
- Litera bkann in Übereinstimmung mit Artikel 21 Änderungen dieses Übereinkommens vorschlagen;
- Litera cnimmt zu jeder vorgeschlagenen Änderung dieses Übereinkommens Stellung, die ihm nach Artikel 21 Absatz 3 unterbreitet wird;
- Litera dkann auf Ersuchen einer Vertragspartei zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Übereinkommens Stellung nehmen.