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BGBl. III Nr. 34/2012

kundgemacht 02.02.2012 RIS↗Parlament↗
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Abkommen über die Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 34/2012× zu Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen neu § 0↗RIS↗
Art. 19neu
in Kraft ab 12.12.2011 · idF BGBl. III Nr. 34/2012 Art. 19↗RIS↗

Artikel 19

Verantwortung und Haftung

  1. Absatz eins,
    Die Parteien sind verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Abkommens.
  2. Absatz 2,
    Falls es Unklarheiten darüber gibt, ob eine Verpflichtung dieses Abkommens entweder in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten fällt, liefern auf Anfrage der Vereinigten Staaten von Amerika die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen. Falls die gelieferten Informationen nicht zweckdienlich oder widersprüchlich sind, hat dies die gesamtschuldnerischen Haftung zur Folge.