BGBl. III Nr. 193/2014
Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls
Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 19neu
Artikel 19
Gestrichen.