BGBl. Nr. 48/1949
48. Übereinkommen zwischen dem Internationalen Kinderhilfsfonds (International Children’s Emergency Fund) und der österreichischen Regierung.
Übereinkommen zwischen dem Internationalen Kinderhilfsfonds (International Children’s Emergency Fund) und der österreichischen Regierung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
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