56. Zusatzabkommen zu den Auslieferungsverträgen zwischen Österreich und Belgien.
ZUSATZABKOMMEN ZU DEN AUSLIEFERUNGSVERTRÄGEN ZWISCHEN ÖSTERREICH UND BELGIEN VOM 12. JÄNNER 1881 UND VOM 26. JÄNNER 1932.
Kundmachung
BGBl. Nr. 56/1960× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Auslieferung von Verbrechern – Zusatzabkommen (Belgien)
neu
§ 0↗RIS↗