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BGBl. Nr. 280/1968

kundgemacht 23.07.1968 RIS↗
280. Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
Kundmachung BGBl. Nr. 280/1968× zu Übereinkommen zwischen Österreich und der Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zwischen Österreich und der Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs neu § 0↗RIS↗