BGBl. Nr. 86/1970
86. Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr
Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
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