417. Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht samt Erklärung der Republik Österreich
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN BETREFFEND AUSKÜNFTE ÜBER AUSLÄNDISCHES RECHT
Kundmachung
BGBl. Nr. 417/1971× zu Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Europäisches Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
neu
§ 0↗RIS↗