BGBl. Nr. 112/1973
112. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand betreffend die Errichtung einer Gewerbeschule in Thailand
ABKOMMEN ZWISCHEN DER BUNDESREGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES THAILAND BETREFFEND DIE ERRICHTUNG EINER GEWERBESCHULE IN THAILAND
Änderungen durch diese Kundmachung
Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand)
neu
Art. 2neu
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