Die Ausarbeitung und Durchführung von gemeinsamen Projekten auf den Gebieten der Energiewirtschaft, der Chemie und Metallurgie, des Maschinen- und Gerätebaues, des Schiffsbaues, der elektronischen Datenverarbeitungstechnik, der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie der Nahrungsmittelindustrie.
BGBl. Nr. 523/1974
523. Langfristiges Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien
LANGFRISTIGES ABKOMMEN über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Die erwähnte Zusammenarbeit hat insbesondere zum Ziel:
- Litera a
- Litera bDen Austausch von Patenten, Lizenzen sowie produktionstechnischen Erfahrungen.
- Litera cDie Förderung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen österreichischen und bulgarischen Unternehmen in den Vertragsstaaten sowie in Drittstaaten.