190. Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe samt Erklärung und Vorbehaltserklärung
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ÜBERMITTLUNG VON ANTRÄGEN AUF VERFAHRENSHILFE
Kundmachung
BGBl. Nr. 190/1982× zu Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe
neu
§ 0↗RIS↗