59. Annahme der Änderung des Übereinkommens über die Zwischenstaatliche Beratende Seeschiffahrtsorganisation samt Anlage
ANNAHME DER ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE ZWISCHENSTAATLICHE BERATENDE SEESCHIFFAHRTSORGANISATION SAMT ANLAGE
Kundmachung
BGBl. Nr. 59/1984× zu Übereinkommen über die Internationale Seeschiffahrtsorganisation×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen über die Internationale Seeschiffahrtsorganisation
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§ 0↗RIS↗