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BGBl. Nr. 3/1986

kundgemacht 03.01.1986 RIS↗
3. Vereinbarung zwischen der Universität Innsbruck und der Universität Padua über die gemeinsame Durchführung eines Studienprogrammes „Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften“ samt Anlage
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK UND DER UNIVERSITÄT PADUA ÜBER DIE GEMEINSAME DURCHFÜHRUNG EINES STUDIENPROGRAMMES „INTEGRIERTES DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN“
Kundmachung BGBl. Nr. 3/1986× zu Universität Innsbruck und Padua – gemeinsames Studienprogramm×

Änderungen durch diese Kundmachung

Universität Innsbruck und Padua – gemeinsames Studienprogramm neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu

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