BGBl. Nr. 3/1986
3. Vereinbarung zwischen der Universität Innsbruck und der Universität Padua über die gemeinsame Durchführung eines Studienprogrammes „Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften“ samt Anlage
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK UND DER UNIVERSITÄT PADUA ÜBER DIE GEMEINSAME DURCHFÜHRUNG EINES STUDIENPROGRAMMES „INTEGRIERTES DIPLOMSTUDIUM DER RECHTSWISSENSCHAFTEN“
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
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