BGBl. Nr. 488/1986
488. Konzertierungsabkommen Gemeinschaft – COST über eine konzertierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13) samt Anhängen und Anlage zu Anhang C
KONZERTIERUNGSABKOMMEN GEMEINSCHAFT – COST ÜBER EINE KONZERTIERTE AKTION AUF DEM GEBIET DER KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ UND DER MUSTERERKENNUNG (COST-AKTION 13)
Änderungen durch diese Kundmachung
Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13)
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§ 0↗RIS↗
Art. 2neu